Förderaufruf „Berufliche Weiterbildungsprojekte“

Das Nds. Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung (MS) unterstützt mit dem landesweiten Aufruf „Berufliche Weiterbildungsprojekte“ zur Vermittlung von Zukunftskompetenzen mit den Schwerpunkten „Digitale Kompetenzen“ und „Ökologische und soziale Nachhaltigkeit“ im Jahr 2024 (außerhalb der virtuellen Budgets der Fachkräftebündnisse).

Das Land stellt hierfür insgesamt bis zu 3 Mio. Euro ESF+-Mittel sowie Landesmittel zur Verfügung. Bildungsträger können laufend nach dem „Windhundprinzip“ Anträge bei der NBank einreichen, d. h. es empfiehlt sich eine frühzeitige Antragstellung (pro Projektträger höchstens drei Anträge).

Überblick über die wesentlichen Fördereckpunkte:

  • Antragsberechtigte: Bildungsträger in der Rechtsform einer juristischen Person des öffentlichen oder privaten Rechts und Personengesellschaften
  • Begünstigte: Natürliche Personen (keine Unternehmen), welche den Zuschuss in voller Höhe durch die Reduzierung der Kursgebühren erhalten
  • Fördergegenstand: Überbetriebliche und berufs- und branchenübergreifende Weiterbildungsprojekte insb. für Beschäftigte zur Vermittlung von Zukunftskompetenzen in einem der beiden Schwerpunkte:
    • Digitalisierung
      (insb. berufsbezogene digitale Grundkompetenzen, digitale Technologien, Automatisierung, digitales Wissensmanagement und digitale Dokumentation, digitale Führung, digitale Arbeitsmethoden, digitale Kommunikation und virtuelle Zusammenarbeit)
    • Ökologische und soziale Nachhaltigkeit
      (insb. nachhaltige Mobilität, umweltorientiertes-, ressourcen- und energieeffizientes Handeln, nachhaltige Produktion, erneuerbare Energien, Wasserstoffwirtschaft, nachhaltige Führung, Gesunderhaltung am Arbeitsplatz, Resilienz)
  • Förderfähige Ausgaben: Lehrgangs- und Prüfungsgebühren für Qualifizierungen mit mind. 21 Unterrichtsstunden und einer Kursgebühr pro Teilnehmenden von max. 8.000 Euro (netto)
  • Förderfähige Gesamtausgaben: mind. 10.000 Euro und max. 100.000 Euro pro Projekt
  • Fördersatz: grundsätzlich max. 70 %
  • Projektstart/-laufzeit: Durchführung schwerpunktmäßig im Jahr 2024, jedoch muss die Weiterbildung spätestens 3 Monate nach Beginn des Bewilligungszeitraums starten und spätestens bis zum 30. Juni 2025 enden

 

Vorgehen bei der Antragstellung:

  • Zunächst Kontaktaufnahme mit dem Netzwerkmanagement des regionalen Fachkräftebündnisses Nordwest (u. a. zur Einbindung des Bündnisses und Ersteinschätzung zur geplanten Weiterbildungsmaßnahme)
  • Anschließend Beratung und Antragstellung bei der NBank

 

Details zur Weiterbildungsförderung und der Aufruf werden bei Interesse auf der Website der NBank zur Verfügung gestellt: www.nbank.de/F%C3%B6rderprogramme/Aktuelle-F%C3%B6rderprogramme/Unterst%C3%BCtzung-Regionaler-Fachkr%C3%A4fteb%C3%BCndnisse-Berufliche-Weiterbildungsprojekte.html

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